UAB Effipack. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen.
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Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von UAB Effipack.

1. Geltung

1.1. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen von UAB Effipack (nachfolgend „Lieferant“). Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht, unabhängig davon, ob sie der Bestellung beigefügt sind.

2. Angebote

2.1. Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, sind alle schriftlichen Angebote 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.

3. Bestellungen

3.1. Ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag kommt erst mit der endgültigen Bestätigung der Kundenbestellung durch den Lieferanten zustande. Der Kunde erkennt an, dass der Lieferant nicht zur Annahme verpflichtet ist, wenn der Artikel nicht vorrätig ist, Fehler in der Artikeldarstellung vorliegen oder andere Umstände die Erfüllung der Bestellung verhindern.

3.2. Entspricht die Auftragsbestätigung des Lieferanten nicht der Bestellung, muss der Kunde den Lieferanten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt informieren. Andernfalls wird der Inhalt der Auftragsbestätigung für den Kunden rechtsverbindlich.

4. Preise

4.1. Alle Preise sind in Euro ohne Mehrwertsteuer angegeben. Der Lieferant behält sich die Berichtigung von Druckfehlern sowie Änderungen aufgrund von Preis-, Steuer- und Wechselkursänderungen vor.

5. Zahlung

5.1. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum, sofern mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.2. Zahlt der Kunde eine Rechnung nicht fristgerecht, darf der Lieferant Verzugszinsen von 0,05 % (fünf Hundertstel Prozent) des überfälligen Betrags je Verzugstag berechnen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde gemäß dem Gesetz der Republik Litauen zur Verhinderung von Zahlungsverzug bei Handelsverträgen, ohne vorherige Mitteilung des Lieferanten eine pauschale Entschädigung von 40 EUR für Beitreibungskosten zu zahlen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich etwaiger aufgelaufener Zinsen Eigentum des Lieferanten.

6.2. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die dem Lieferanten zur Auftragsausführung bereitgestellten Rechte an geistigem Eigentum. Wird später festgestellt, dass vom Kunden bereitgestellte Materialien Rechte Dritter verletzen, übernimmt der Lieferant hierfür keine Haftung oder Verantwortung.

6.3. Werden für den Auftrag Werkzeuge wie Stanzformen, Klischees usw. beschafft, stehen diese im Eigentum des Kunden, sofern er sie bezahlt hat. Der Lieferant lagert sie für 12 Monate nach der letzten Lieferung des damit hergestellten Produkts ohne Zusatzkosten. Werkzeuge, die mehr als 13 Monate nach der letzten Lieferung des betreffenden Produkts nicht genutzt wurden, werden entsorgt, unabhängig davon, ob die Zusammenarbeit beendet ist.

6.4. Alle vom Lieferanten erstellten und dem Kunden überlassenen Zeichnungen bleiben Eigentum des Lieferanten.

7. Mengen- und Qualitätstoleranzen

7.1. Produkteigenschaften wie Gewicht, Abmessungen, Volumen, Dekoration und Farbabweichungen können innerhalb bestimmter Toleranzen variieren. Das Produkt gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn die Werte innerhalb der branchenüblichen Qualitätstoleranzen liegen oder den im Einzelfall vereinbarten besonderen Qualitätsspezifikationen entsprechen.

7.3. Bei der Produktion behält sich der Lieferant folgende Mengenabweichungen vor:

  • Bestellmenge <5.000 Stück – Mengenabweichung +/- 20 %
  • Bestellmenge 5.000–10.000 Stück – Mengenabweichung +/- 12 %
  • Bestellmenge 10.000–20.000 Stück – Mengenabweichung +/- 8 %
  • Bestellmenge 20.000–50.000 Stück – Mengenabweichung +/- 5 %
  • Bestellmenge >50.000 Stück – Mengenabweichung +/- 3 %

Produziert der Lieferant mehr, als die angegebenen Mengenabweichungen erlauben, muss er den Kunden vor Lieferung informieren. Der Kunde darf überschüssige Mengen ablehnen.

Wird weniger geliefert, als die angegebenen Mengenabweichungen zulassen, muss der Lieferant nachliefern.

8. Verzögerung

8.1. Die vom Lieferanten bestimmte Lieferzeit ist die bestmögliche Schätzung anhand der bei Vertragsschluss bestehenden Umstände. Eine Verschiebung der Lieferung um 5 Arbeitstage gilt in jeder Hinsicht nicht als Verspätung.

9. Mängel und Gewährleistung

9.1. Der Kunde muss die gelieferten Waren unverzüglich nach Lieferung und vor Gebrauch ordnungsgemäß prüfen. Fehler oder Mängel, die er geltend machen möchte, sind dem Lieferanten unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen, schriftlich mitzuteilen. Fehler oder Mängel, die der Kunde entdeckt oder hätte entdecken müssen und nicht unverzüglich schriftlich meldet, können später nicht geltend gemacht werden.

10. Haftungsbeschränkung

10.1. Die Haftung des Lieferanten ist auf unmittelbare Schäden bzw. Verluste und unabhängig von Ursache und Art des Anspruchs auf den Betrag begrenzt, den der Kunde für den Artikel gezahlt hat.

10.2. Der Lieferant haftet unter keinen Umständen für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, sonstige Betriebsverluste, indirekte Verluste oder Folgeschäden des Kunden. Er ist nicht für die Verwendung der Produkte durch den Kunden verantwortlich.

11. Höhere Gewalt

11.1. Der Lieferant haftet gegenüber dem Kunden nicht für die Nichterfüllung von Pflichten aufgrund höherer Gewalt. Die Haftungsbefreiung gilt, solange die höhere Gewalt andauert. Als höhere Gewalt gelten Umstände außerhalb der Kontrolle des Lieferanten, die er bei Vertragsschluss nicht hätte vorhersehen müssen. Beispiele sind Krieg, Aufstand, Streik, Aussperrung, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, Produktions- und Lieferschwierigkeiten, Beschlagnahme, Währungsbeschränkungen, allgemeiner Warenmangel, Brand, Diebstahl, Naturkatastrophen oder ähnliche Umstände.

12. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

12.1. Vom Lieferanten erhaltene Dokumente und Informationen dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden.

13. Gerichtsstand und Rechtswahl

13.1. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Erfüllung eines Vertrags, auf den diese Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung finden, sind nach litauischem Recht vor dem Stadtgericht Vilnius zu entscheiden.

Der Inhalt wurde aus den aktuellen Effipack Geschäftsbedingungen übernommen. Bei Fragen kontaktieren Sie unser Team.